Was sind die wichtigsten Steuertermine 2020?

Für die Erklärung der verschiedenen Steuerarten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Termine eingerichtet. Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige zwischen den monatlichen, vierteljährlichen und ganzjährigen Steuererklärungen unterscheiden.

Verschiebung durch Wochenende und Feiertage
Fallen die festgesetzten Termine auf ein Wochenende oder auf Feiertage, dann gilt der darauf folgende Werktag als Abgabetermin.

Lohnsteuer
Die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter müssen Unternehmen monatlich bis zum 10. Kalendertag des Monats an das Finanzamt abführen. Dazu gehört auch die Kirchenlohnsteuer.

Umsatzsteuer
Unternehmen und Selbstständige geben regulär neben ihren Umsatzsteuervoranmeldungen eine jährliche Umsatzsteuererklärung ab. Diese muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt abgegeben sein.

Umsatzsteuervoranmeldungen
Neben der jährlichen Umsatzsteuer fallen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer an. Die Termine für die Abgabe sind entweder monatlich oder vierteljährlich festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt und richtet sich nach der Umsatzsteuerschuld, die im vorangegangenen Kalenderjahr zu bezahlen war. Die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung fällt jeweils auf den 10. Kalendertag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt. Der Termin für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist auf den 10. Kalendertag des Folgemonats nach dem Abrechnungsquartal angesetzt.

Dauerfristverlängerung
Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann jeder Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beantragen. Die Fristverlängerung verschiebt den regulären Abgabetermin um vier Wochen auf den entsprechenden Kalendertag des Folgemonats.

Einkommensteuer
Die jährliche Erklärung der Einkommensteuer erfolgt zum 31. Juli des Jahres, das auf das Abrechnungsjahr folgt.

Einkommensteuervorauszahlungen
Je nach Einkommen müssen Steuerpflichtige neben ihrer jährlichen Steuererklärung auch unterjährige Voranmeldungen erstellen. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils am 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember fällig.

Körperschaftssteuer
Die Erstellung der Erklärung zur Körperschaftsteuer muss zum 31. Juli für das vorangehende Jahr erfolgen. Die Termine für die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer fallen auf dieselben Daten wie für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer. Somit sind sie jeweils zum 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember zu erstellen.

Gewerbesteuer
Betriebe, die Gewerbesteuer entrichten, müssen die Erklärung hierzu bis zum 31. Juli erstellen.

Gewerbesteuervorauszahlung
Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind vierteljährlich fällig. Die Termine fallen jeder Jahr auf die 15. Kalendertage der Monate Februar, Mai, August und November.

Zusammenfassende Meldung
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäften müssen zusammenfassende Meldungen beim Finanzamt abgegeben werden. Diese müssen 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats beim Finanzamt eingehen. Bei entsprechend geringen Umsätzen ist auch eine vierteljährliche Abgabe zum 25. Kalendertag des Folgemonats nach dem entsprechenden Quartal möglich.

Quelle: billomat.com