Wir sind „EXZELLENTER ARBEITGEBER 2023“.
Erstklassige Beratung und herausragender Service: das ist der Anspruch, den wir selbst an unsere Arbeit für unsere Mandant*innen haben. Um dies leisten zu können, spielen top-ausgebildete und top-motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Menschen, die ihre Tätigkeit nicht als
Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – Februar 2023
Inhaltsverzeichnis Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum kann zu privatem Veräußerungsgeschäft führen Jahressteuergesetz ist beschlossen Erleichterung für Unternehmen bei der Offenlegung Hinzurechnung des Kirchensteuer Erstattungsüberhangs Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Basiszinssatz wurde angepasst Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung Unentgeltliche Überlassung von